Geänderte Praktikumsregelung bei der HBF Sozialassistenz

15.Dez.08

Ab dem kommenden Schuljahr 09/10 tritt eine neue Landesverordnung für die Höhere Berufsfachschule Sozialassistenz in Kraft.

Die bisherige fachpraktische Ausbildung (im 2. Schuljahr drei Tage Praxis und zwei Tage Schule) entfällt. Stattdessen wird es in einer zweijährigen vollschulischen Ausbildung zwölf Wochen Praktikum geben. Für die Klassen, die ihre Ausbildung im laufenden Schuljahr begonnen haben, gilt die alte Regelung selbstverständlich noch.