Ziel und Aufnahme
Die höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz vermittelt eine Grundausbildung im sozialpädagogischen Arbeitsfeld und schließt mit dem/der staatlich geprüften Sozialassistenten/Sozialassistentin ab. Die Schüler/innen erwerben Basisqualifikationen für eine weiterführende Ausbildung an Fachschulen (z.B. zum/zur Erzieher/in und Heilerziehungspfleger/in). Diese werden durch eine enge Verknüpfung mit der Praxis in sozialpädagogischen Einrichtungen vertieft. Ziel soll sein, dass das Personal in sozialpädagogischen Einrichtungen mit einer verbesserten Qualifikation die künftigen Aufgabenstellungen erfüllen kann.
Dauer
Zwei Schuljahre in Vollzeitform mit einem zwölfwöchigen erfolgreichen Praktikum.
Aufnahmevoraussetzungen
Die Aufnahmevoraussetzungen für den Bildungsgang der höheren Berufsfachschule Sozialassistenz sind ein qualifizierter Sekundarabschluss I oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss.
Unterrichtsorganisation
Der Unterricht wird in Vollzeit in Fächern erteilt.
Vorgesehene Stundentafel
Pflichtfächer
Berufsbezogener Unterricht
Deutsch/Kommunikation
Erste Fremdsprache
Mathematik
Sozialkunde
Religion oder Ethik
Projektmanagement
Wahlpflichtfächer*)
Physik, Chemie oder Biologie
Zweite Fremdsprache
Kommunikation/Präsentation
Kommunikation in Netzen
Berufsbezogenes Fach
Ergänzender Unterricht
*) Angebot an Wahlpflichtfächern ist abhängig von den Möglichkeiten der Schule
Prüfungen und Abschlusszeugnis
Die höhere Berufsfachschule schließt mit einer Prüfung ab. Die Abschlussprüfung gliedert sich in eine Projektarbeit sowie eine schriftliche und eine mündliche Prüfung.
Schülerinnen und Schüler, die die Abschlussprüfung bestanden haben, erhalten ein Abschlusszeugnis mit dem Vermerk
„Sie/Er ist berechtigt, die Bezeichnung
Staatlich geprüfte Sozialassistentin/ Staatlich geprüfter Sozialassistent
zu führen.“
Fachhochschulreife
Erwerb der Fachhochschulreife ist möglich (Fachhochschulreifeprüfung am Ende des zweiten Schuljahres).
Schülerinnen und Schüler, die die Abschlussprüfung bestanden und gleichzeitig auch erfolgreich die Fachhochschulreifeprüfung abgelegt haben, wird die Fachhochschulreife zuerkannt, wenn sie:
- Den Nachweis eines mindestens halbjährigen einschlägigen und angeleiteten Praktikums erbracht haben,
- und das Wahlpflichtfach Physik, Chemie oder Biologie erfolgreich absolviert haben.
Anschlussmöglichkeiten
Im Anschluss an die höhere Berufsfachschule Sozialassistenz vermittelt die Ausbildung an der dreijährigen Fachschule für Sozialpädagogik den Abschluss als staatlich anerkannter Erzieher/ staatlich anerkannte Erzieherin.
Bewerbungen
Richten Sie bis zum 1. März des Jahres Ihre Bewerbung mit folgenden Unterlagen, (Zeugnisse in beglaubigter Kopie) an die Schule:
- Aufnahmeantrag (Formblatt wird bei der Bewerbung von der Schule zugeschickt).
- Tabellarischer, lückenloser Lebenslauf (unterschrieben) mit Passbild
- Zeugnis über den Erwerb des qualifizierten Sekundarabschlusses („Mittlere Reife“)
- Nachweis der beruflichen Voraussetzungen (siehe Aufnahmevoraussetzungen).
- Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 1. März vorliegen.
Weitere Informationen
Schulbescheinigungen werden ab dem 1. Schultag ausgegeben. Im Aufnahmebescheid sind alle wichtigen Informationen über den Schulbeginn enthalten. Sie erhalten im Allgemeinen keine weiteren Mitteilungen, wenn Sie termingerecht den Schulplatz angenommen haben.
Solange nicht alle Aufnahmevoraussetzungen nachgewiesen sind, erfolgt die Aufnahme vorläufig (unter Vorbehalt).
Für Anfragen steht ihnen Frau Mayer zur Verfügung
Unseren Flyer zum Bildungsgang können Sie sich hier herunterladen.
