Höhere Berufsfachschule Hauswirtschaft

Aufnahmevoraussetzungen

In die höhere Berufsfachschule werden Bewerber aufgenommen, die einen qualifizierten Sekundarabschluss I oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss besitzen. Anmeldungen für den Besuch der höheren Berufsfachschule werden bis zum 1. März eines jeden Jahres angenommen.

Stundentafel

A.

Pflichtfächer

1. Schuljahr

2.Schuljahr


Berufsbezogener Unterricht (K)*

15

22


Deutsch/Kommunikation (K)

2

2


Englisch (K)

3

3


Mathematik (G)

3

3


Sozialkunde (G)

2

-


Religion oder Ethik (G)

2

2


Sport (G)

3

-


Projektmanagement (G)

2

-

B.

Wahlpflichtfächer

2

2


Physik, Chemie oder Biologie (G)**


Zweite Fremdsprache (G)


Kommunikation/Präsentation (G)

 

 


Kommunikation in Netzen (G)


Berufsbezogenes Fach (G)


Pflichtstunden

34

34


Ergänzender Unterricht ***

3

-

(K) = Kernfach (G) = Grundfach
*) Der Unterricht berücksichtigt in der Fachrichtung Hauswirtschaft entsprechend den KMK-Rahmenlehrplänen den Ausbildungsberuf Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter.
**) Wer die Fachhochschulreifeprüfung anstrebt, muss dieses Fach als Wahlpflichtfach belegen.
***) Ergänzender Unterricht in den berufsübergreifenden Fächern zum Ausgleich von Leistungsunterschieden




Abschlussprüfung

Die höhere Berufsfachschule schließt mit einer Prüfung ab. Die Abschlussprüfung gliedert sich in eine Projektarbeit sowie eine schriftliche und eine mündliche Prüfung.

Schülerinnen und Schüler, die die Abschlussprüfung bestanden haben, erhalten ein Abschlusszeugnis mit dem Vermerk:
Sie/Er ist berechtigt, die Bezeichnung „Staatlich geprüfte Hauswirtschaftsassistentin/Staatlich geprüfter Hauswirtschaftsassistent" zu führen.  

Schülerinnen und Schüler, die die Abschlussprüfung bestanden und gleichzeitig auch erfolgreich die Fachhochschulreifeprüfung**** abgelegt haben, wird die Fachhochschulreife zuerkannt, wenn sie:

  • Den Nachweis eines mindestens halbjährigen einschlägigen und gelenkten Praktikums erbracht haben.
  • Eine mindestens zweijährige Berufsausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder einen Ausbildung in einem Beamtenverhältnis folgreich absolviert haben.
  • Die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter bestanden haben.

_____
****) Gemäß Landesverordnung über die duale Berufsoberschule und den Fachhochschulreifeunterricht vom  26.Januar 2005

 

Unseren Flyer zum Bildungsgang können Sie sich hier herunterladen.