Fachschule Fachrichtung Sozialpädagogik

Dauer und Inhalte

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Das erste und zweite Ausbildungsjahr sind schulisch und vermitteln theoretische Kenntnisse in 12 Modulen. Die Module beinhalten Fachkenntnisse, die einzeln zertifiziert und in der Regel von Lehrerteams projektorientiert vermittelt werden.

Der Unterricht wird durch Praktika (Dauer: insgesamt 12 Wochen), die in unterschiedlichen Arbeitsfeldern durchzuführen sind, auf die Berufspraxis bezogen. Die Praktika müssen erfolgreich absolviert werden.

   (Stand: Schuljahr 2006/07)

Das dritte Ausbildungsjahr ist das Berufspraktikum (Dauer 12 Monate), das in einer sozialpädagogischen Praxisstelle im Umkreis der Schule absolviert und von der Fachschule betreut wird.

Fachschule Sozialwesen

Fachrichtung Sozialpädagogik

Folgende Module sind zu absolvieren
Zeitliche Rahmenbedingungen

 

 

Übersicht über die geplanten Lernmodule

Vorgesehene Gesamtstundenzahl

1

Eine professionelle Haltung in der Berufsausbildung einnehmen

60

 

2

Kommunikation, Lern- und Arbeitstechniken

150

 

3

Berufsbezogene Kommunikation in einer Fremdsprache

160

 

4

Erziehungs- und Bildungsauftrag im gesellschaftspolitischen Kontext umsetzen

120

 

5

Entwicklungsprozesse als Grundlage für professionelles1

260

 

6

Ganzheitliche Entwicklung in den Bereichen Gesundheit und Bewegung fördern und lebenspraktische Tätigkeiten anleiten

260

 

7

Bildungsprozesse anregen und unterstützen1

300

 

8

Persönlichkeitsentwicklung durch ästhetische Erziehung, bildnerisches Gestalten, Musik und Tanz fördern

320

 

9

Prozesse religiöser Bildung und Erziehung gestalten

160

 

10

Erziehungs- und Bildungsprozesse in Kindertagesstätten gestalten1

320

 

11

Erziehungs- und Bildungsprozesse in der Kinder- und Jugendarbeit und in den Hilfen zur Erziehung gestalten1

320

 

12

Erziehungs- und Bildungsprozesse in der Arbeit mit beeinträchtigten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen gestalten1

200

 

13

Abschlussprojekt

 

80

14

Regionalspezifisches/Zusatzqualifizierendes LM

80

 

 

 

2720

 

1) Zwei dieser Lernmodule sind nach § 8 Abs. 1 der Fachschulverordnung Sozialwesen für die schulische Abschlussprüfung auszuwählen.

2) Für den Unterricht in den Pflichtmodulen stehen insgesamt 480 Teilungsstunden zur Verfügung; über die Verteilung auf die Lernmodule entscheidet die Schule.


Der vorliegende Lehrplanentwurf enthält die hervorgehobenen Lernmodule. Für die anderen Lernmodule gelten bis auf weiteres die Formulierung des Lehrplans vom 18.06.2004.

 

Aufnahmevoraussetzungen

Die Aufnahmevoraussetzungen für den Bildungsgang für Sozialpädagogik sind:

  1. Ein qualifizierter Sekundarabschluss I und
    • eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Sozialassistentin oder zum Sozialassistenten oder
    • eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem Beamtenverhältnis
    • eine abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerkskammer oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung oder
    • eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder
    • das mindestens dreijährige, Führen eines Familienhaushaltes mit mindestens einem minderjährigen Kind
  2. die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit, auf die unter d) und e) genannte Tätigkeit werden mit einem Jahr angerechnet:
    1. ein freiwilliges soziales Jahr, das auf die nachfolgende Berufausbildung vorbereitet,
    2. einschlägige mindestens einjährige ehrenamtliche Tätigkeiten.

Unterrichtsorganisation

Der Unterricht erfolgt von Montag bis Freitag am Vor- und Nachmittag. Der tägliche Unterricht beträgt höchstens acht Stunden.


Prüfungen und Abschlusszeugnis

Alle Module (Ausnahme das Modul 1 „Eine professionelle Haltung in der Berufsausbildung einnehmen“ und Modul 3 „Berufsbezogene Kommunikation in einer Fremdsprache“) müssen erfolgreich abgeschlossen werden, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Wird das Fremdsprachen-Modul erfolgreich absolviert, dann beinhaltet der Abschluss einen Gleichwertigkeitsvermerk, der zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz berechtigt. Ein Modul kann nur dann abgeschlossen werden, wenn mind. 75 % des erteilten Unterrichts besucht wurden. Am Ende eines Lernmoduls findet eine abschließende Leistungsfeststellung statt. Jedes Modul wird zertifiziert.

Am Ende des schulischen Ausbildungsabschnitts findet eine schriftliche Abschlussprüfung statt, die sich auf zwei Module bezieht. Während des Berufspraktikums erfolgt eine Abschlussprüfung, die aus der Präsentation der Projektarbeit und dem Kolloquium besteht. Wird die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt, wird das Abschlusszeugnis ausgehändigt, das folgenden Vermerk enthält:

Sie/Er ist berechtigt, die Bezeichnung
Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher
zu führen.“

 

Anschlussmöglichkeiten

Zum Erwerb der Fachhochschulreife, die bundesweit den Zugang zum Studium an einer Fachhochschule ermöglicht, muss die Berufsoberschule I abgeschlossen werden. Wird das Studium an einer Universität angestrebt, dann ist nach dem Erwerb der Fachhochschulreife die Berufsoberschule II zu absolvieren, die zur allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife führt.

Bewerbungen

Richten Sie bis zum 1. März des Jahres mit folgenden Unterlagen (Zeugnisse in beglaubigter Kopie) an die Schule (bei persönlicher Vorsprache genügt eine Kopie und die Vorlage des Originals).

  1. Aufnahmeantrag (Formblatt wird bei der Bewerbung von der Schule zugeschickt)
  2. tabellarischer, lückenloser Lebenslauf (unterschrieben) mit Passbild
  3. Zeugnis über den Erwerb des qualifizierten Sekundar I-Abschluss („Mittlere Reife“).
  4. Nachweis der beruflichen Voraussetzungen (siehe Aufnahmevoraussetzungen) z. B. höhere Berufsfachschule Sozialassistenz, Berufsschulzeugnis

Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 1. März vorliegen.

Beachten Sie bitte die Informationstage unserer Schule!
(siehe Homepage, www.BBS-HS-LU.de)

 

Rechtsgrundlage
Fachschulverordnung Sozialwesen 2004
Entwurf Februar 2009

 

Weitere Informationen

Schulbescheinigungen werden ab dem 1. Schultag ausgegeben. Im Aufnahmebescheid sind alle wichtigen Informationen über den Schulbeginn enthalten. Sie erhalten im Allgemeinen keine weiteren Mitteilungen, wenn Sie termingerecht den Schulplatz angenommen haben.

Solange nicht alle Aufnahmevoraussetzungen nachgewiesen sind, erfolgt die Aufnahme vorläufig (unter Vorbehalt).

 

Unseren Flyer zum Bildungsgang können Sie sich hier herunterladen.