Fachschule für Organisation und Führung
Dauer und Inhalte
Der Bildungsgang wird in Teilzeitunterricht geführt und dauert 2 Schuljahre bei einem Gesamtstundenumfang von 640 Stunden. Die Weiterbildung ist schulisch und vermittelt theoretische Kenntnisse in 5 Modulen. Die Module beinhalten Fachkenntnisse, die einzeln zertifiziert und in der Regel von Lehrerteams projektorientiert vermittelt werden.
Folgende Module sind zu absolvieren:
Lernmodule | Gesamt- | |
| A. Pflichtmodule |
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1 | Grundlagen und Arbeitstechniken/Personalführung | 160 |
2 | Organisation und Verwaltung von Einrichtungen | 160 |
3 | Soziale Einrichtungen als Unternehmen | 160 |
4 | Soziale Institutionen als Teil der gesellschaftlichen Infrastruktur | 130 |
5 | Abschlussprojekt | 30 |
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Summe:: | 640 |
Unterrichtsorganisation
Die Module werden in Unterrichtsblöcken durchgeführt, die in der Regel über ein halbes Jahr an einem Werktag abends und vierzehntägig samstags angeboten werden.
Die Module werden stundenmäßig geblockt, so dass an einem Tag in der Regel ein Modul angeboten wird:
Organisation der Lernmoule (LM) - Stand: Schuljahr 2004/05 | |||
1. Halbjahr | 2. Halbjahr | 3. Halbjahr | 4. Halbjahr |
LM 1 | LM 2 | LM 3 | LM 4 / 5
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Prüfungen und Abschlusszeugnis
Alle Module müssen erfolgreich abgeschlossen werden, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Ein Modul kann nur dann abgeschlossen werden, wenn mind. 75 % des erteilten Unterrichts besucht wurden.
Leistungsnachweise sind im Verlauf eines Lernmoduls nach den Anforderungen der im Lehr-plan ausgewiesenen Kompetenzen zu erbringen. Am Ende eines Lernmoduls findet eine ab-schließenden Leistungsfeststellung statt. Jedes Modul wird zertifiziert.
Wird die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt, wird das Abschlusszeugnis ausgehändigt, das folgenden Vermerk enthält:
„Sie/Er ist berechtigt, die Bezeichnung Staatlich geprüfte Fachwirtin / Staatlich geprüfter Fachwirt für Organisation und Führung, Schwerpunkt Sozialwesen zu führen.“
Bewerbungen
Richten Sie bis zum 1. März des Jahres Ihre Bewerbung mit folgenden Unterlagen (Zeugnisse in beglaubigter Kopie) an die Schule.
1. Aufnahmeantrag (Formblatt wird bei der Bewerbung von der Schule zugeschickt).
2. Tabellarischer, lückenloser Lebenslauf (unterschrieben) mit Passbild
3. Zeugnis über den Erwerb des qualifizierten Sekundarabschlusses („Mittlere Reife“)
4. Nachweis der beruflichen Voraussetzungen (siehe Aufnahmevoraussetzungen).
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 1. März vorliegen.
Rechtsgrundlage
Fachschulverordnung Sozialwesen 2004
Weitere Informationen
Schulbescheinigungen werden ab dem 1. Schultag ausgegeben. Im Aufnahmebescheid sind alle wichtigen Informationen über den Schulbeginn enthalten. Sie erhalten im Allgemeinen keine weiteren Mitteilungen, wenn Sie termingerecht den Schulplatz angenommen haben.
Solange nicht alle Aufnahmevoraussetzungen nachgewiesen sind, erfolgt die Aufnahme vor-läufig (unter Vorbehalt).
