Fachschule für Sozialwesen - Fachrichtung Heilerziehungspflege
Dauer und Inhalte
Der Bildungsgang wird in Teilzeitunterricht geführt und dauert drei Jahre. Die Ausbildung besteht aus dem theoretischen und praktischen Unterricht an der Fachschule (2 Tage pro Woche) und der fachpraktischen Ausbildung in einer geeigneten Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Der Unterricht an der Fachschule ist in 12 Lernmodulen organisiert, die einzeln zertifiziert und in der Regel von Lehrerteams projektorientiert vermittelt werden.
Folgende Lernmodule sind zu absolvieren:
1 | Eine professionelle Haltung in der Berufsausbildung einnehmen |
2 | Kommunikation, Lern- und Arbeitstechniken |
3 | Berufsbezogene Kommunikation in einer Fremdsprache |
4 | Berufliche Identität entwickeln und professionell Teilhabe planen, umsetzen und reflektieren |
5 | Professionelles Handeln rechtlich begründen und Lebenswelten von Menschen mit Beeinträchtigungen mitgestalten |
6 | Menschen mit ihrer Beeinträchtigung wahrnehmen, verstehen, begleiten und fördern |
7 | Menschen mit Beeinträchtigung pflegerisch und medizinisch im Alltag begleiten |
8 | Beziehungen aufbauen, Gruppenprozesse gestalten und mit Konflikten angemessen umgehen |
9 | Prozesse der Wahrnehmung anregen und Möglichkeiten des Selbstausdrucks eröffnen |
10 | Anthropologisch-soziale Aspekte heilerziehungspflegerischen Handelns in religiöser Perspektive erschließen |
11 | Abschlussprojekt |
12 | Wahlpflichtmodul |
Die Lernmodule (LM) werden in Unterrichtsblöcken durchgeführt, die in der Regel über ein halbes oder ein ganzes Jahr mit folgender Stundenanzahl angeboten werden:
| 1. HJ | 2. HJ | 3. HJ | 4. HJ | 5. HJ | 6. HJ |
LM 1 | gekoppelt mit LM 4 |
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LM 2 |
2 | 4 |
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LM 3 |
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4 | 4 |
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LM 4 |
6 | 4 | 4 |
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LM 5 |
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4 | 4 | 4 |
LM 6 |
4 | 4 | 4 |
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LM 7 |
4 | 4 | 4 |
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LM 8 |
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2 | 4 | 4 |
LM 9 |
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4 | 4 |
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LM 10 |
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2 | 4 |
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LM 11 |
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4 |
LM 12 |
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4 |
Aufnahmevoraussetzungen
Die Aufnahmevoraussetzungen für den Bildungsgang für Heilerziehungspflege sind
- Ein qualifizierter Sekundarabschluss I und
- eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Sozialassistentin oder zum Sozialassistenten oder
- eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem Beamtenverhältnis
- eine abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung oder
- eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder
- das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushaltes mit mindestens einem minderjährigen Kind oder
- die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit, auf die unter d) und e) genannte Tätigkeit werden mit einem Jahr angerechnet:
- ein freiwilliges soziales Jahr, das auf die nachfolgende Berufsausbildung vorbereitet,
- einschlägige mindestens einjährige ehrenamtliche Tätigkeiten.
Außerdem ist die Vorlage eines Ausbildungsvertrages mit einem geeigneten Träger der Behindertenhilfe erforderlich.
Unterrichtsorganisation
Der Unterricht erfolgt an 2 Wochentagen (Dienstag/Mittwoch oder Donnerstag/Freitag) am Vor- und Nachmittag.
Prüfungen und Abschlusszeugnis
Alle Module (Ausnahme das Modul 3 „Berufsbezogene Kommunikation in einer Fremdsprache“) müssen erfolgreich abgeschlossen werden, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Wird das Modul 3 erfolgreich absolviert, dann beinhaltet der Abschluss einen Gleichwertigkeitsvermerk, der zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz berechtigt.
Ein Modul kann nur dann abgeschlossen werden, wenn mind. 75 % des erteilten Unterrichts besucht wurden. Am Ende eines Lernmoduls findet mit eine abschließenden Leistungsfeststellung statt.
Am Ende der Ausbildung findet eine Abschlussprüfung statt. Sie besteht aus einer schriftlichen Prüfung, die sich auf zwei Module bezieht sowie aus der Präsentation der Projektarbeit und einem Kolloquium.
Wird die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt, wird das Abschlusszeugnis ausgehändigt, das folgenden Vermerk enthält:
„Sie/Er ist berechtigt, die Bezeichnung
Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin / Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger
zu führen.“
Anschlussmöglichkeiten
Zum Erwerb der Fachschulreife, der bundesweit den Zugang zum Studium an einer Fachhochschule ermöglicht, muss die Berufsoberschule I abgeschlossen werden. Wird das Studium an einer Universität angestrebt, dann ist nach dem Erwerb der Fachhochschulreife die Berufsoberschule II zu absolvieren, die zur allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife führt.
Bewerbungen
Richten Sie bis zum 1. März des Jahres Ihre Bewerbung mit folgenden Unterlagen (Zeugnisse in beglaubigter Kopie) an die Schule.
- Aufnahmeantrag (Formblatt wird bei der Bewerbung von der Schule zugeschickt)
- Tabellarischer, lückenloser Lebenslauf (unterschrieben) mit Passbild
- Zeugnis über den Erwerb des qualifizierten Sekundarabschlusses („Mittlere Reife“)
- Nachweis der beruflichen Voraussetzungen (siehe Aufnahmevoraussetzungen)
- Nachweis über eine Ausbildungsstelle
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 1. März vorliegen.
Bei Bedarf können Gesprächstermine telefonisch vereinbart werden.
Rechtsgrundlage
Fachschulverordnung Sozialwesen 2004
Weitere Informationen
Schulbescheinigungen werden ab dem 1. Schultag ausgegeben. Im Aufnahmebescheid sind alle wichtigen Informationen über den Schulbeginn enthalten. Sie erhalten im allgemeinen keine weiteren Mitteilungen, wenn Sie termingerecht den Schulplatz angenommen haben.
Solange nicht alle Aufnahmevoraussetzungen nachgewiesen sind, erfolgt die Aufnahme vorläufig (unter Vorbehalt).
Unseren Flyer zum Bildungsgang können Sie sich hier herunterladen.
