Stundentafel
Unterrichtsfächer der Berufsoberschule I | Gesamt- | Wochen- | |
A. | Pflichtfächer |
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| Deutsch/Kommunikation (K) | 160 | 4 |
| Erste Fremdsprache (Englisch) (K) | 240 | 6 |
| Mathematik (K) | 240 | 6 |
| Religion/Ethik (G) | 80 | 2 |
| Sozialkunde (G) | 80 | 2 |
| Sport (G) | 80 | 2 |
| Biologie oder Chemie oder Physik (G) | 80 | 2 |
| Pädagogik (K) | 200 | 5 |
| Psychologie (K) | 160 | 4 |
B. | Wahlpflichtfächer |
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C. | Wahlfächer |
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| Zweite Fremdsprache (G) | 160 | 4 |
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| Pflichtstunden | 1320 | 33 |
(G) = Grundfach (K) = Kernfach
Wahlangebot
Zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife an der Berufsoberschule II muss schon an der Berufsoberschule I eine zweite Fremdsprache belegt werden.
Aufnahmevoraussetzungen
In die Berufsoberschule I kann aufgenommen werden, wer
- den qualifizierten Sekundarabschluss I oder einen gleichwertigen Abschluss hat, und zusätzlich
- eine dem Fachbereich Sozialwesen entsprechende mindestens zweijährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder in einem bundes- oder landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- oder Sozialwesen oder eine Ausbildung in einem Beamtenverhältnis erfolgreich absolviert hat und – soweit während der Berufsausbildung oder der Berufstätigkeit die Pflicht zum Berufsschulunterricht bestand – zusätzlich den Abschluss der Berufsschule hat oder
- eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufserfahrung in einem Tätigkeitsbereich, der dem Fachbereich Sozialwesen entspricht, nachweist.
Prüfungen
- Die Berufsoberschule I schließt mit einer Prüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife ab. Die Abschlussprüfung gliedert sich in eine schriftliche und eine mündliche Prüfung. Zu der Prüfung wird zugelassen, wer die Berufsoberschule I im ersten und zweiten Halbjahr des Schuljahres besucht.
- Die schriftliche Prüfung in der Berufsoberschule I besteht aus je einer Aufsichtsarbeit in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Englisch, Mathematik und Pädagogik.
- Die mündliche Prüfung kann sich auf alle Fächer erstrecken.
Anschlussmöglichkeiten
- Besuch der Berufsoberschule II
- Studium an einer Fachhochschule in der Bundesrepublik
Bewerbungen
Richten Sie bis zum 1. März des Jahres Ihre Bewerbung mit folgenden Unterlagen (Zeugnisse in beglaubigter Kopie) an die Schule:
1. Aufnahmeantrag (Formblatt wird bei der Bewerbung von der Schule zugeschickt).
2. Tabellarischer, lückenloser Lebenslauf (unterschrieben) mit Passbild
3. Zeugnis über den Erwerb des qualifizierten Sekundarabschlusses („Mittlere Reife“)
4. Nachweis der beruflichen Voraussetzungen (siehe Aufnahmevoraussetzungen)
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 1. März vorliegen.
Rechtsgrundlagen
Landesverordnung über die Berufsoberschule (Entwurf 2003)
Verwaltungsvorschrift „Stundentafeln für die berufsbildenden Schulen“ vom 16.08.2000, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 25.07.2003
Weitere Informationen
Schulbescheinigungen werden ab dem 1. Schultag ausgegeben. Im Aufnahmebescheid sind alle wichtigen Informationen über den Schulbeginn enthalten. Sie erhalten im allgemeinen keine weiteren Mitteilungen, wenn Sie termingerecht den Schulplatz angenommen haben.
Solange nicht alle Aufnahmevoraussetzungen nachgewiesen sind, erfolgt die Aufnahme vorläufig (unter Vorbehalt).
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne nach Terminvereinbarung zur Verfügung.
Anforderung der Bewerbungsunterlagen für diesen Bildungsgang
Unseren Flyer zum Bildungsgang können Sie sich hier herunterladen.
