Berufliches Gymnasium

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 11 (11/1) eines beruflichen Gymnasiums ist

  • der qualifizierte Sekundarabschluss I (z.B. Realschule, Hauptschule 10. Schuljahr, Berufsfachschule II) oder ein gleichwertiger Abschluss mit einem Notendurchschnitt (arithmetisches Mittel aus den Zeugnisnoten der Pflicht- und Wahlpflichtfächer) von mindestens 3,0, wobei keines der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik schlechter als mit "ausreichend" bewertet sein darf oder
  • das Versetzungszeugnis nach der Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums oder die Berechtigung nach § 15 der Landesverordnung über die Integrierten Gesamtschulen oder
  • der qualifizierte Sekundarabschluss I auf Grund des § 9 Abs. 2 der Berufsschulverordnung.


Voraussetzung für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 12 (12/1) eines beruflichen Gymnasiums sind

  • in der Sekundarstufe I erworbene ausreichende Kenntnis in einer zweiten Fremdsprache als Pflicht- oder Wahlpflichtfach und der Abschluss dieses Unterrichtsfachs mindestens mit der Note "ausreichend" und
  • der Erwerb der Fachhochschulreife gleicher Fachrichtung im berufsbildenden Bereich oder
  • der Abschluss einer höheren Berufsfachschule gleicher Fachrichtung mit mindestens befriedigenden Leistungen

Stundentafel

Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11):

 

Std./Woche

Fach

G = Grundfach 
K = Kernfach


Pflichtfächer


4

Deutsch

K

4

Mathematik

K

4

Englisch (1. Fremdsprache)

K

3

Französisch oder Spanisch (2. Fremdsprache)*

G

2

Religionslehre/Ethik

G

2

Sport

G

2

Gemeinschaftskunde

G

2

Informationsverarbeitung

G

4

Gesundheit

K

2

Pädagogik

G

2

Psychologie

G

2

Chemie

G

2

Biologie

G

35

Pflichtstundenzahl


2

Wahlfächer


*  Unterricht in der zweiten Fremdsprache kann in der Jahrgangsstufe 11 für Schüler entfallen, die in der Sekundarstufe I mehr als zwei Jahre Unterricht in dieser Sprache erfolgreich besucht haben. Erfolgreich war der Besuch, wenn in dem für die Aufnahme in das Berufliche Gymnasium erforderlichen Zeugnis mindestens die Note „ausreichend“ erreicht wurde.

Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 12 und 13)

In der Qualifikationsphase werden die Schülerinnen und Schüler in der Fächerkombination unterrichtet, die sie aus dem Angebot der Schule ausgewählt haben. Neben den Grundfächern muss sich jede Schülerin und jeder Schüler je nach Neigung, Interessen und Eignung für drei Leistungsfächer entscheiden, wobei jeweils ein Fach aus der folgenden Gruppe gewählt werden muss.

 

Gruppe I

Gruppe II

Gruppe III

Gesundheit, Pädagogik

Naturwissenschaft (Biologie oder Chemie),
Psychologie, Mathematik,
Informationsverarbeitung

Deutsch, Englisch

 

 

Grundfächer

Die Grundfächer (im Umfang von je zwei bis vier Wochenstunden) umfassen Religion, Sport, Gemeinschaftskunde, erste und zweite Fremdsprache, Naturwissenschaft , Psychologie, Informationsverarbeitung und nur in der Klassenstufe 12 ein Fach aus dem künstlerischen Bereich (Bildende Kunst oder Darstellendes Spiel oder Musik).
Jede Schülerin und jeder Schüler muss diese Fächer, soweit sie nicht als Leistungsfächer gewählt wurden, als Grundkurs belegen.
Die Wahl der Fächerkombination aus dem Angebot der Schule findet vor dem Ende des zweiten Halbjahres der Jahrgangsstufe 11 statt.
Die Kurskombinationen werden eingerichtet nach den personellen, sachlichen und räumlichen Möglichkeiten der Schule. Eine einmal gewählte Fächerkombination muss bis zum Abitur beibehalten werden.

Prüfungen

Die Abiturprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung in drei Fächern sowie einer mündlichen Prüfung in einem weiteren Fach.

Abschluss

Das berufliche Gymnasium schließt mit der Abiturprüfung ab. Das Abiturzeugnis vermittelt die allgemeine Hochschulreife und berechtigt zum Studium in allen Fachrichtungen wissenschaftlicher Hochschulen.
Auf der Basis von bestimmten Leistungsanforderungen in der Jahrgangsstufe 12 kann am beruflichen Gymnasium der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden.

Übergangsmöglichkeiten

Nach Jahrgangsstufe 12:
Die schulische Fachhochschulreife berechtigt in Verbindung mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung bzw. einem einjährigen gelenkten Praktikum oder einem einjährigen sozialen oder ökologischen Jahr zu einem Studium an den Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz und den anderen Bundesländern – mit Ausnahme von Bayern, Sachsen und Thüringen.

Bewerbungen

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 1. März des Jahres mit folgenden Unterlagen (Zeugnisse in beglaubigter Kopie) an die Schule

  1.  Aufnahmeantrag (Formblatt wird bei der Bewerbung von der Schule zugeschickt)
  2. Tabellarischer, lückenloser Lebenslauf (unterschrieben) mit Passbild
  3. Zeugnis über den Erwerb des qualifizierten Sekundarabschlusses („Mittlere Reife“).  

Weitere Informationen

Schulbescheinigungen werden ab dem 1. Schultag ausgegeben. Im Aufnahmebescheid sind alle wichtigen Informationen über den Schulbeginn enthalten. Sie erhalten im allgemeinen keine weiteren Mitteilungen, wenn Sie termingerecht den Schulplatz angenommen haben.

Solange nicht alle Aufnahmevoraussetzungen nachgewiesen sind, erfolgt die Aufnahme vorläufig (unter Vorbehalt).

 

Unseren Flyer zum Bildungsgang können Sie sich hier herunterladen.